Menschenrechtsrichtlinie

Die Menschenrechtsrichtlinie von NETSOL gilt für jeden Netsol-Mitarbeiter und basiert auf den folgenden Grundprinzipien:

Wir führen alle unsere Geschäfte in allen von uns betreuten Standorten rechtmäßig und in einer Weise, die die Menschenrechte und die Gleichberechtigung aller Mitarbeiter, Leiharbeitskräfte und Lieferanten respektiert und fördert, unabhängig von deren Standort.

Die Anerkennung und Achtung des grundlegenden Menschenrechts, Mitarbeitern/Menschen ein würdevolles und eigenständiges Leben, frei von Ausbeutung, Verletzungen und jeglicher Form der Diskriminierung, zu ermöglichen.

Die Erkenntnis, dass die Menschenrechte durch die Geschäftstätigkeit, Produkte und Dienstleistungen des Unternehmens direkt und indirekt beeinträchtigt werden können, sowie die Verpflichtung, Maßnahmen zu ergreifen, um negative Auswirkungen des Unternehmens auf Gemeinschaften und die Umwelt zu identifizieren und nach Möglichkeit zu verringern.

Das Bestreben, als verantwortungsbewusste Organisation zu handeln und im Rahmen der Verpflichtung zu kontinuierlicher sozialer und wirtschaftlicher Verbesserung einen gemeinsamen Satz von Standards zu etablieren, der für alle Völker und Nationen gilt.

Wir lehnen Menschenhandel, Kinderarbeit, Sklaverei und Zwangsarbeit ab und verbieten diese konsequent. Dies erwarten wir auch von all unseren Geschäftspartnern und Lieferanten. Als globales Unternehmen verpflichtet sich NETSOL zur Einhaltung der Internationalen Menschenrechtscharta sowie der geltenden Arbeitsgesetze und spezifischer Menschenrechtsvorschriften wie dem britischen Modern Slavery Act.

Die Verpflichtung, Vertragsbeziehungen vorzugsweise mit Dritten einzugehen, die den Willen zeigen, durch eigene Compliance-Rahmenwerke und Initiativen ähnliche Grundsätze wie die oben genannten anzuwenden.

Lieferkette

NETSOL ist sich bewusst, dass die erfolgreiche Umsetzung unserer Menschenrechtsrichtlinie maßgeblich von der Zusammenarbeit und Unterstützung innerhalb unserer Lieferketten abhängt.

Sollten Lieferanten oder Auftragnehmer in einer Weise handeln, die nicht mit unserer Menschenrechtsrichtlinie vereinbar ist, oder sich an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen, behält sich NETSOL das Recht vor, die entsprechenden Verträge zu kündigen und alle Geschäftsbeziehungen zu beenden.